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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urlaub auf dem Bauernhof

  1. Die Buchung ist für beide Seiten erst dann verbindlich, wenn das Angebot des Anbieters vom Gast innerhalb der vereinbarten Frist unverändert schriftlich bestätigt wurde. Buchungen, Änderungen und Absagen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Reist der Gast nicht an oder vorzeitig ab, steht dem Anbieter der volle Preis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen zu, ebenso bei einer Absage 4 Wochen oder später vor dem Anreisetag. Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 20 % beim Angebot ohne besondere Zusatzleistungen und mit 40 % bei Halbpension in Abzug gebracht. Dem Gast steht der Nachweis offen, dass die ersparten Aufwendungen tatsächlich höher waren. Der Anbieter ist nicht zu einer Ersatzbelegung verpflichtet. Können die gebuchten Räume nach rechtsverbindlicher Absage erneut vermietet werden, werden die netto erzielten Einnahmen des Anbieters in Abzug gebracht.
  3. Der Anbieter muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Räume dem Gast Schadensersatz leisten. In Fällen höherer Gewalt, z.B. bei Naturkatastrophen, ist der Anbieter von der Leistung frei. Er hat in diesem Fall den Gast unverzüglich zu informieren und ggf. erfolgte Anzahlungen ebenfalls unverzüglich zurückzuerstatten.
  4. Stellt der Gast vor Ort Mängel fest, muss er diese unverzüglich dem Anbieter mitteilen. Teilt er die Mängel erst bei Abreise oder später mit, wird eine Minderung des Preises ausgeschlossen. Die für die Landwirtschaft typischen und üblichen Immissionen (Gerüche, Geräusche, usw.) gehören zu einem Bauernhof. Sie berechtigen den Gast daher weder zur Minderung des Preises noch zur vorzeitigen Abreise. Krähende Hähne, muhende Kühe usw., Landluft und alle Lebensäußerungen, die zu einem Bauernhof ebenso gehören, ebenso wie frühe und späte Arbeiten auch während der üblichen Ruhezeiten, sind Merkmale eines Urlaubs auf dem Bauernhof, keine Mängel.
  5. Schäden an den Räumen, an der Einrichtung und am Inventar der gebuchten Räume sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  6. Das Betreten landwirtschaftlicher Betriebsräume wie Ställe, Heuböden, usw. darf wegen der dort zahlreich vorhandenen Gefahrenquellen nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis und in Anwesenheit des Anbieters oder einer von ihm beauftragten Person erfolgen. Das Betreten und der Aufenthalt erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Anweisungen des Anbieters oder einer von ihm beauftragten Person ist unbedingt Folge zu leisten. Kinder, die altersbedingt mögliche Gefahren nicht richtig erkennen oder einschätzen können, dürfen auch dann nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten diese Räume betreten. Der eigenständige Aufenthalt von Gästen in Abwesenheit des Anbieters oder von ihm beauftragter Personen in diesen Räumen ist ausdrücklich verboten.

Kontakt

Bingers kleine Scheune
Andrea und Andreas Binger
Fellerhöfe 2
47877 Willich

+49 2159 599670
+49 163 6347312
+49 2159 599667
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